Frage 7: Dürfen Pausen automatisch als ganze halbe Stunde abgezogen werden, sobald der Arbeitnehmer sechs Stunden gearbeitet hat?

Autor: Sadtler

Nach § 4 ArbZG ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.