LSG Saarland - Urteil vom 19.02.2008
L 5 SB 60/06
Normen:
SGG § 118 ; ZPO § 404 ;
Vorinstanzen:
SG Saarbrücken - S 10 SB 434/05 - 21.07.2006,

Durchführung der Beweisaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren, Ermessen des Gerichts bei der Auswahl von Sachverständigen, Verweigerung der Untersuchung durch den Betroffenen

LSG Saarland, Urteil vom 19.02.2008 - Aktenzeichen L 5 SB 60/06

DRsp Nr. 2008/17051

Durchführung der Beweisaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren, Ermessen des Gerichts bei der Auswahl von Sachverständigen, Verweigerung der Untersuchung durch den Betroffenen

Nach § 118 Abs. 1 SGG i.V. mit § 404 ZPO steht die Auswahl des Sachverständigen im Ermessen des Gerichts. Diesem Ermessen des Gerichts unterliegt die Frage, welche Person zum Sachverständigen bestellt wird. Bei der Ausübung des Bestimmungsrechts hat das Gericht grundsätzlich auf die Kenntnisse des Sachverständigen auf dem betroffenen medizinischen Gebiet abzustellen. Der Betroffene hat keinen sachgerechten Grund, die Untersuchung durch den Sachverständigen zu verweigern, wenn nicht ersichtlich ist, dass das Gericht bei der Ausübung des Bestimmungsrechts ermessensfehlerhaft gehandelt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 118 ; ZPO § 404 ;