Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.12.2020, Az.:
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung der Beklagten vom 07.07.2020 wegen einer Vielzahl von Pflichtverletzungen durch den Kläger, die im Einzelnen zwischen den Parteien streitig sind.
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