BVerwG - Urteil vom 06.04.2016
3 C 10.14
Normen:
VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 144 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; BtMG § 3 Abs. 2; BtMG § 5; SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 3; SGB V § 31 Abs. 1 S. 1; SGB V § 13; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 154, 352
DÖV 2016, 789
NJW 2016, 10
NVwZ 2016, 1413
Vorinstanzen:
VG Köln, vom 11.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3889/09
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 11.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 13 A 414/11

Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Rechtfertigung der Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen therapeutischen Nutzen; Mangelnde Erschwinglichkeit einer Therapiealternative zur Behandlung einer schweren Erkrankung

BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - Aktenzeichen 3 C 10.14

DRsp Nr. 2016/11638

Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Rechtfertigung der Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen therapeutischen Nutzen; Mangelnde Erschwinglichkeit einer Therapiealternative zur Behandlung einer schweren Erkrankung

1. Der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken liegt im öffentlichen Interesse im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG, wenn der Antragsteller an einer schweren Erkrankung leidet und ihm zur Behandlung der Krankheit keine gleich wirksame und für ihn erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.2. Fehlen in einem solchen Fall zwingende Versagungsgründe nach § 5 BtMG, ist die Ausübung des nach § 3 Abs. 2 BtMG eröffneten Ermessens wegen des von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geforderten Schutzes der körperlichen Unversehrtheit rechtlich zwingend zugunsten der Erlaubniserteilung vorgezeichnet.

Tenor

Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Januar 2011 und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land NordrheinWestfalen vom 11. Juni 2014 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 6. Dezember 2007 und des Widerspruchsbescheids vom 10. August 2010 verpflichtet, dem Kläger zu erlauben, Cannabis (Indica-Sativa-Hybriden) in seiner Wohnung ... anzubauen, zu ernten und zum medizinischen Zweck seiner Behandlung zu verwenden.