Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Juli 2023 - - abgeändert und der Gegenstandswert für das Verfahren und den Vergleich - soweit dieser Grundlage für die Festsetzung der PKH-Gebühren der Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist - auf 8.100 Euro festgesetzt.
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