LAG Köln - Urteil vom 26.02.1999
11 Sa 1106/98
Normen:
ZPO § 398 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8578/97

Eigenkündigung; Beweiswürdigung

LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 1106/98

DRsp Nr. 2000/2119

Eigenkündigung; Beweiswürdigung

»Wird der Angriff gegen die Glaubwürdigkeit erstinstanzlich vernommener Zeugen allein mit dem Argument geführt, diese stünden bei der gegnerischen Partei noch im Arbeitsverhältnis, besteht i.a. zu einer Wiederholung der Beweisaufnahme nach § 398 ZPO kein Anlaß. Eine solche grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise ist unzulässig.«

Normenkette:

ZPO § 398 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 8578/97