LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 1106/98
DRsp Nr. 2000/2119
Eigenkündigung; Beweiswürdigung
»Wird der Angriff gegen die Glaubwürdigkeit erstinstanzlich vernommener Zeugen allein mit dem Argument geführt, diese stünden bei der gegnerischen Partei noch im Arbeitsverhältnis, besteht i.a. zu einer Wiederholung der Beweisaufnahme nach § 398ZPO kein Anlaß. Eine solche grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise ist unzulässig.«