BVerwG - Beschluss vom 28.05.2014
5 B 4.14
Normen:
SGB VIII § 74a; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 23.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen VGH

Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von Kindertageseinrichtungen

BVerwG, Beschluss vom 28.05.2014 - Aktenzeichen 5 B 4.14

DRsp Nr. 2014/10189

Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von Kindertageseinrichtungen

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Normenkette:

SGB VIII § 74a; GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe

Die auf die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung und eines Verfahrensmangels gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.