LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2017
5 Sa 80/17
Normen:
BGB § 985 Abs. 1; BGB § 1006 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 07.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 566/16

Eigentums- und Besitzverhältnisse an einem Pkw nach käuflichem Erwerb unter Eigentumsvorbehalt durch den Arbeitnehmer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 80/17

DRsp Nr. 2017/13981

Eigentums- und Besitzverhältnisse an einem Pkw nach käuflichem Erwerb unter Eigentumsvorbehalt durch den Arbeitnehmer

Tenor

1.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 7. Dezember 2016, Az. 4 Ca 566/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 985 Abs. 1; BGB § 1006 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Herausgabe eines Personenkraftwagens, der zugehörigen Fahrzeugpapiere, Nutzungsausfallentschädigung sowie restliche Vergütung.

Der 1981 geborene Kläger (verheiratet, zwei Kinder) war zunächst vom 04.08. bis zum 18.12.2015 im Garten- und Landschaftsbaubetrieb des Beklagten als Helfer beschäftigt. Laut Lohnabrechnung für Dezember 2015 betrug sein Stundenlohn € 11,15 brutto. Ab 01.03.2016 beschäftigte der Beklagte den Kläger erneut. Der Kläger hat erstinstanzlich vorgetragen, er habe vom 01. bis 18.03.2016 täglich 9,5 Stunden gearbeitet. Für 16 Arbeitstage beanspruchte er Lohn iHv. € 1.694,00 brutto. Der Beklagte hat vorgetragen, der Kläger habe vom 01. bis 14.03.2016 insgesamt nur 34,5 Stunden gearbeitet.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 1. 2.