LAG Chemnitz - Urteil vom 22.07.2005
3 Sa 908/04
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2 ; SächsVerf Art. 119 S. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 06.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2825/04

Eignungsbewertung bei inoffizieller Tätigkeit für DDR-Staatsicherheit - Berücksichtigung entlastender Umstände

LAG Chemnitz, Urteil vom 22.07.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 908/04

DRsp Nr. 2006/19678

Eignungsbewertung bei inoffizieller Tätigkeit für DDR-Staatsicherheit - Berücksichtigung entlastender Umstände

»1. Zu den für die Eignung eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst heranzuziehenden Umständen gehört auch derzeit eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des MfS der DDR. 2. Jugendliches Alter und ggf. der Werdegang des Bewerbers können jedoch entlastend wirken und müssen deshalb bei der Eignungsbewertung berücksichtigt werden. War dies nicht geschehen, ist - soweit die Stelle nicht bereits endgültig besetzt ist - über die Bewerbung erneut unter Beachtung dieser Gesichtspunkte zu entscheiden.«

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2 ; SächsVerf Art. 119 S. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht zuletzt noch einen Anspruch auf Neubescheidung seiner Bewerbung um eine Stelle als Technischer Angestellter an der Technischen Universität ... geltend.

Der am ...1964 geborene Kläger ist Diplomingenieur (FH). Er ist schwer behindert. Seit 1989 ist er im Bereich der Mikroelektronik als Service Engineer tätig. In dieser Eigenschaft hatte er wiederholt Kontakte zum Institut für Halbleiter- und Mikrosystemtechnik der Technischen Universität ..., insbesondere zum Lehrstuhlinhaber Herrn Prof. Dr. ...