LAG Köln - Urteil vom 18.01.2010
5 SaGa 23/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; NachwG § 2; ZPO § 286; ZPO § 935; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 29.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ga 47/09

Eilantrag des Arbeitnehmers auf Notbedarf; Beweiserleichterung bei Verstoß gegen Nachweisgesetz

LAG Köln, Urteil vom 18.01.2010 - Aktenzeichen 5 SaGa 23/09

DRsp Nr. 2010/4698

Eilantrag des Arbeitnehmers auf Notbedarf; Beweiserleichterung bei Verstoß gegen Nachweisgesetz

1. Hat ein Arbeitgeber entgegen § 2 Nachweisgesetz keinen schriftlichen Arbeitsnachweis mit der Angabe des vereinbarten Entgelts erteilt, kann dies zu Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer beim Streit um die zutreffende Entgelthöhe führen. 2. Im einstweiligen Verfügungsverfahren kann eine solche Beweiserleichterung aufgrund des summarischen Verfahrens die Konsequenz haben, dass von der Richtigkeit des Arbeitnehmervortrages hinsichtlich der Entgelthöhe auszugehen ist.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; NachwG § 2; ZPO § 286; ZPO § 935; ZPO § 940;

Tatbestand

Die Verfügungsbeklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Notbedarfs an den Kläger für die Monate Juli und August 2009 in einer Gesamthöhe von 872,75 - netto durch das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2009.

Der am 08.03.1965 geborene Kläger war seit dem 14.07.2009 für die Beklagte als LKW-Fahrer und Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau tätig.