Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Verfügungsbeklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Notbedarfs an den Kläger für die Monate Juli und August 2009 in einer Gesamthöhe von 872,75 - netto durch das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.10.2009.
Der am 08.03.1965 geborene Kläger war seit dem 14.07.2009 für die Beklagte als LKW-Fahrer und Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau tätig.
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