LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.03.2004
10 Sa 1990/04
Normen:
BGB § 202 § 305c Abs. 1 § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 2 Nr. 1 ; NachwG § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 11.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 574/03

Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsvertrag - Wirksamkeit vertraglicher Ausschlussfrist bei Vertragsunterzeichnung durch ausländischen Arbeitnehmer ohne Anforderung einer Übersetzung - unwirksame einzelvertragliche Ausschlussfrist bei ausschließlicher Geltung für Arbeitnehmeransprüche

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 10 Sa 1990/04

DRsp Nr. 2005/8170

Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Arbeitsvertrag - Wirksamkeit vertraglicher Ausschlussfrist bei Vertragsunterzeichnung durch ausländischen Arbeitnehmer ohne Anforderung einer Übersetzung - unwirksame einzelvertragliche Ausschlussfrist bei ausschließlicher Geltung für Arbeitnehmeransprüche

»1. Ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen worden sind, bestimmt sind nach dem eindeutigen, wenn auch von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgehenden Willen des Gesetzgebers nicht nach § 305 Abs. 2 BGB. Die Einbeziehung von ABG in den Arbeitsvertrag richtet sich allein nach §§ 145 ff. BGB.2. Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz macht tatsächlich vereinbarte Vertragsbedingungen nicht (nachträglich) unwirksam.3. Ein Ausländer, der nach mündlichem Abschluss des Arbeitsvertrages einen in deutscher Sprache geschlossenen, deutschem Recht unterfallenden Formulararbeitsvertrag unterschreibt, ohne auf einer Übersetzung zu bestehen, muss auch nicht zur Kenntnis genommene Ausschlussfrist dieses Formularvertrages gegen sich gelten lassen. Insofern steht er einem Vertragspartner gleich, der einen Vertrag ungelesen unterschreibt.