LAG Nürnberg - Urteil vom 11.10.2018
5 Sa 100/18
Normen:
GewO § 109;
Fundstellen:
NZA-RR 2019, 304
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 29.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1146/16

Einbeziehung von Seiten der Betriebsratstätigkeit in die Bewertung der Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis

LAG Nürnberg, Urteil vom 11.10.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 100/18

DRsp Nr. 2019/5922

Einbeziehung von Seiten der Betriebsratstätigkeit in die Bewertung der Arbeitsleistung im Arbeitszeugnis

Auch wenn das nicht freigestellte Betriebsratsmitglied in den letzten drei Jahren des 16jährigen Arbeitsverhältnisses fast ausschließlich Betriebsratstätigkeiten ausgeübt hat, darf dieser Zeitraum nicht von der Bewertung der Arbeitsleistung im Zeugnis ausgenommen werden.

1) Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 29.09.2017, Aktenzeichen: 5 Ca 1146/16, wird teilweise aufgehoben und zur Klarstellung neu gefasst.

2) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein unterzeichnetes, auf einem Original-Briefkopf ausgestelltes, wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit folgendem Inhalt auszustellen:

Arbeitszeugnis

Frau A., geboren am 11.02.1971, war vom 08.01.2001 bis 28.02.2017 in unserem B.. Elektrofachmarkt in Forchheim als Mitarbeiterin im Bereich Verwaltung/Warenwirtschaft tätig.

Zu den Hauptaufgaben von Frau A. gehörten folgende Tätigkeiten:

- die Erfassung und Pflege der bestandsgeführten Warenein- und Ausgänge

- die Bestandsprüfung und Bestandskorrektur

- die Überwachung der internen Listenaufbereitungen, Kontrolle und Durchführung der Listenbestellungen, Kundenbestellungen und MDE Bestellungen

- die Überwachung und Bearbeitung der wöchentlichen Faltblattwerbung, Werbekontrolle

- die Beschaffung und Bestellung von Arbeits- und Büromaterial