1) Das Urteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 29.09.2017, Aktenzeichen:
2) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein unterzeichnetes, auf einem Original-Briefkopf ausgestelltes, wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit folgendem Inhalt auszustellen:
Arbeitszeugnis
Frau A., geboren am 11.02.1971, war vom 08.01.2001 bis 28.02.2017 in unserem B.. Elektrofachmarkt in Forchheim als Mitarbeiterin im Bereich Verwaltung/Warenwirtschaft tätig.
Zu den Hauptaufgaben von Frau A. gehörten folgende Tätigkeiten:
- die Erfassung und Pflege der bestandsgeführten Warenein- und Ausgänge
- die Bestandsprüfung und Bestandskorrektur
- die Überwachung der internen Listenaufbereitungen, Kontrolle und Durchführung der Listenbestellungen, Kundenbestellungen und MDE Bestellungen
- die Überwachung und Bearbeitung der wöchentlichen Faltblattwerbung, Werbekontrolle
- die Beschaffung und Bestellung von Arbeits- und Büromaterial
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