Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung
BGH, Urteil vom 07.07.1986 - Aktenzeichen II ZR 238/85
DRsp Nr. 1992/3625
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung
»Grundsätze der Verfassung sind nicht verletzt, wenn Versorgungsanwartschaften, die richterrechtlich unverfallbar sind und auf verbindlichen Versorgungszusagen beruhen, in die Insolvenzsicherung einbezogen werden.«