Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte im Zeitraum von Februar bis Dezember 2003 einen Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes unterhalten hat und deshalb Sozialkassenbeiträge an die Klägerin leisten muss.
Die Klägerin ist die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes
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