VG Karlsruhe - Urteil vom 28.08.2020
9 K 9467/18
Normen:
StAG § 8 Abs. 1 Nr. 4; StAG § 8 Abs. 2; StAG § 10 Abs. 6; SGB XII § 94 Abs. 1a;

Einbürgerung; Unterhaltsfähigkeit; ausreichende Sprachkenntnisse; Härtefall

VG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2020 - Aktenzeichen 9 K 9467/18

DRsp Nr. 2020/13496

Einbürgerung; Unterhaltsfähigkeit; ausreichende Sprachkenntnisse; Härtefall

Zu den Auswirkungen des Angehörigenentlastungsgesetzes auf den Nachweis der Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG. Vorliegen eines Härtefalls wegen hohen Alters (verneint).

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

StAG § 8 Abs. 1 Nr. 4; StAG § 8 Abs. 2; StAG § 10 Abs. 6; SGB XII § 94 Abs. 1a;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt ihre Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.