LAG Frankfurt/Main, vom 12.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 TaBV 44/15
ArbG Wiesbaden, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 2/14
Eingeschränktes Neutralitätsgebot des Arbeitgebers vor und während einer BetriebsratswahlBeachtung des Wahlgeheimnisses als ausreichender Schutz vor einer Beeinflussung der BetriebsratswahlKritische Anmerkungen des Arbeitgebers zur Betriebratswahl kein ausreichender Anfechtungsgrund
BAG, Beschluss vom 25.10.2017 - Aktenzeichen 7 ABR 10/16
DRsp Nr. 2018/3377
Eingeschränktes Neutralitätsgebot des Arbeitgebers vor und während einer BetriebsratswahlBeachtung des Wahlgeheimnisses als ausreichender Schutz vor einer Beeinflussung der BetriebsratswahlKritische Anmerkungen des Arbeitgebers zur Betriebratswahl kein ausreichender Anfechtungsgrund
Aus dem in § 20 Abs. 2BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.Orientierungssätze:Nach § 20 Abs. 2BetrVG darf niemand die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. Die Vorschrift beinhaltet - auch für den Arbeitgeber - kein striktes Neutralitätsgebot im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen. Untersagt ist nicht jede Handlung oder Äußerung, die geeignet sein könnte, die Wahl zu beeinflussen. Die Beeinflussung muss vielmehr durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen erfolgen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.