Das Verfahren wird hinsichtlich der Klägerin zu 2 eingestellt.
Die Bescheide des Landratsamts Ortenaukreis vom 18.01.2017 und vom 18.10.2017 sowie insoweit dessen Widerspruchsbescheid vom 23.01.2018 (jeweils hinsichtlich Halbwaisenrente) werden im Umfang der Berechnung des Landratsamts Ortenaukreis vom 23.10.2018 (Aufstellung über die Tage zu Hause) aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Klägerinnen wenden sich gegen die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag aus dem gewährten Kindergeld bzw. gegen die Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der Eingliederungshilfe einzusetzen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|