LAG Hamburg - Urteil vom 23.03.2016
3 Sa 74/15
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1; BetrAVG § 16 Abs. 4 S. 2; BetrVG § 77;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 14.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 117/15

Eingriff in bestehende Besitzstände durch veränderte Regelungen zur Betriebsrentenanpassung in ablösender BetriebsvereinbarungZahlungsklage des Betriebsrentners bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum inneren Zusammenhang des Wechsels der Rentenanpassung von der Tarifanpassung zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens mit den maßgeblichen Gründen

LAG Hamburg, Urteil vom 23.03.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 74/15

DRsp Nr. 2016/18097

Eingriff in bestehende Besitzstände durch veränderte Regelungen zur Betriebsrentenanpassung in ablösender Betriebsvereinbarung Zahlungsklage des Betriebsrentners bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum inneren Zusammenhang des Wechsels der Rentenanpassung von der Tarifanpassung zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens mit den maßgeblichen Gründen

1. Beruht die Ruhegeldordnung der Arbeitgeberin auf einer Betriebsvereinbarung und nicht auf einem Tarifvertrag, ändert eine tarifvertragliche Vereinbarung der Tarifvertragsparteien, wonach eine Änderung der Versorgungsregelung ihrer Zustimmung bedarf, nichts daran, dass die Versorgungsregelung zwischen den Betriebsparteien ausgehandelt wurde und die Rechtsqualität einer Betriebsvereinbarung hat. Wenn Tarifpartner eine tarifliche Versorgungsordnung schaffen wollen, können sie dies selbst durch Abschluss eines Versorgungstarifvertrags tun.