Anlage 1 a zum BAT/BL Teil II Abschn. G (in der ab 1. Januar 1991 geltenden Neufassung vom 24. April 1991) VergGr. IV a, III, II a; Anlage 1 a zum BAT/BL Teil II Abschn. G Unterabschn. II (in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung) VergGr. III; BAT (1975) §§ 22, 23 ;
Fundstellen:
AP Nr. 220 zu §§ 22, 23 BAT 1975
BB 1997, 268
NZA-RR 1997, 239
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Hildesheim - Urteil vom 30. August 1991 - 1 Ca 577/90 E -,
LAG Niedersachsen, vom 21.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1300/91
Eingruppierung als Leiter von Erziehungsheimen
BAG, Urteil vom 23.10.1996 - Aktenzeichen 4 AZR 270/95
DRsp Nr. 1997/756
Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"
»Das Tatbestandsmerkmal des "Leiters" von Erziehungsheimen erfordert eine auf das Erziehungsheim insgesamt bezogene Leitungstätigkeit. Ein Angestellter, der in einem Erziehungsheim lediglich den Erziehungsdienst leitet, dem jedoch die Leitung der sonstigen Arbeit in diesem nicht übertragen ist, erfüllt nicht die Anforderungen dieses Tatbestandsmerkmals.«
Normenkette:
Anlage 1 a zum BAT/BL Teil II Abschn. G (in der ab 1. Januar 1991 geltenden Neufassung vom 24. April 1991) VergGr. IV a, III, II a; Anlage 1 a zum BAT/BL Teil II Abschn. G Unterabschn. II (in der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung) VergGr. III; BAT (1975) §§ 22, 23 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Vergütung des Klägers.
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