Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006);
Fundstellen:
BB 2012, 2047
DB 2012, 2945
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 22.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 210/09
ArbG Nürnberg, vom 11.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2541/08
Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA bei Teilung der Leitungsstelle (Job-Sharing); Begriff der medizinischen Verantwortung; Unterordnung unter die leitende Ärztin/den leitenden Arzt und die leitende Oberärztin/den leitenden Oberarzt; Tägliche ärztliche Morgenbesprechung; Unterstellung mindestens eines Facharztes, der als solcher beschäftigt ist
BAG, Urteil vom 22.02.2012 - Aktenzeichen 4 AZR 199/10
DRsp Nr. 2012/10709
Eingruppierung als Oberarzt/Oberärztin nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA bei Teilung der Leitungsstelle ("Job-Sharing"); Begriff der "medizinischen Verantwortung"; Unterordnung unter die leitende Ärztin/den leitenden Arzt und die leitende Oberärztin/den leitenden Oberarzt; Tägliche ärztliche Morgenbesprechung; Unterstellung mindestens eines Facharztes, der als solcher beschäftigt ist
Orientierungssätze:1. Das Teilen der Leitungsstelle in Form des "Job-Sharing", bei der eine alternierende, sich in den Zeiträumen jeweils nicht überschneidende Verantwortung ausgeübt wird, steht der Eingruppierung nach der Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA nicht entgegen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.