LAG Köln, Urteil vom 09.11.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 970/01
DRsp Nr. 2002/9024
Eingruppierung; Auslegung des Arbeitsvertrages
»Aus der die Vergütung regelnden Angabe eines Geldbetrages im Arbeitsvertrag allein kann i. a. nicht die Vereinbarung der tariflichen Vergütungsgruppe hergeleitet werden, die diesen Betrag bei Vertragsschluss vorschreibt.«
Hinweise:
keine Zulassung
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 10879/00