LAG Niedersachsen - Urteil vom 05.09.2005
17 Sa 281/05 E
Normen:
BAT/Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst der Bundeswehr;
Vorinstanzen:
ArbG Wilhelmshaven, vom 17.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 702/03

Eingruppierung bei Bedienung von Fernschreibern mit Verschlüsselungsgeräten

LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.09.2005 - Aktenzeichen 17 Sa 281/05 E

DRsp Nr. 2006/1667

Eingruppierung bei Bedienung von Fernschreibern mit Verschlüsselungsgeräten

»Versenden und empfangen Fernschreiberinnen (VG VII F G 1) bei der Bundeswehr kryptische Fernschreiben mit mindestens zwei nicht interoperablen Kryptogeräten, in die sie auch die Kryptodatenträger eingeben, einlesen, so arbeiten sie mit mehreren Kryptoverfahren im Schlüsselbereich und sind in VG VI b FG 1 des Teils III, Abschnitt L, Unterabschnitt VI BAT eingruppiert«

Normenkette:

BAT/Angestellte im Fernmeldebetriebsdienst der Bundeswehr;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.

Die 1963 geborene Klägerin ist seit dem 16.2.1984 bei der Bundeswehr in W... beschäftigt. Arbeitsvertraglich haben die Parteien die Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Arbeitgeber geltenden Fassung in Bezug genommen.