Anlage 1 a Teil II J Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3; BAT (1975) § 22, § 23 ; Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 4 (Angestellte in der Vollstreckungsstelle eines Finanzamtes);
Vorinstanzen:
ArbG Bremen, vom 13.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6375/87
LAG Bremen, vom 13.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 63/89
Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt
BAG, Urteil vom 14.08.1991 - Aktenzeichen 4 AZR 593/90
DRsp Nr. 1996/6143
Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt
»1. Unter den Teil II J der Vergütungsordnung zum BAT fallen auch die in der Vollstreckungsstelle eines Finanzamtes tätigen Angestellten.2. Ob ein Vergütungsanspruch auf eine Vergütungsgruppe des Teils II J gestützt werden kann, hängt allein davon ab, ob die konkrete Tätigkeit des Angestellten die Tätigkeitsmerkmale der betreffenden Vergütungsgruppe erfüllt.«
Normenkette:
Anlage 1 a Teil II J Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 3; BAT (1975) § 22, § 23 ; Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 4 (Angestellte in der Vollstreckungsstelle eines Finanzamtes);
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
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