Die 1953 geborene Klägerin wurde 1969 bei der Beklagten als Stenotypistin eingestellt, wobei das Arbeitsverhältnis sich nach dem Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundesbahn vom 6.6.1961 (im folgenden AnTV) mit den ihn ergänzenden und ändernden Tarifverträgen richtet.
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