LAG Köln - Urteil vom 14.12.2004
9 (4) Sa 1068/04
Normen:
BAT/VKA Vergütungsgruppe III;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 11.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 4748/02

Eingruppierung der Leiterin eines Bauverwaltungsamt - Maß der Verantwortung für Spitzenposition

LAG Köln, Urteil vom 14.12.2004 - Aktenzeichen 9 (4) Sa 1068/04

DRsp Nr. 2005/19995

Eingruppierung der Leiterin eines Bauverwaltungsamt - Maß der Verantwortung für Spitzenposition

»1. Das in der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1 a BAT/VKA vorausgesetzte Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung kann nur einer Spitzenposition des Angestelltendienstes erreicht werden.2. Weder kann mit den bloßen Auswirkung der Tätigkeit eines Angestellten, noch mit seiner Kenntnis von Rechtsnormen auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten noch mit der fehlenden Kontrolle seiner Tätigkeit durch Vorgesetzte dieses Maß der Verantwortung begründet werden.«

Normenkette:

BAT/VKA Vergütungsgruppe III;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin. Es geht um die Frage, ob die Klägerin im Wege der Bewährung zum 1. Januar 2002 aus der Vergütungsgruppe III in die Vergütungsgruppe II BAT aufgestiegen ist.

Die Klägerin, geboren am 4. Januar 1952, hat am 27. November 1986 die zweite Prüfung für Angestellte im Kommunalen Verwaltungsdienst bestanden.