LAG Thüringen - Urteil vom 19.11.2014
4 Sa 74/13
Normen:
TV-L Anlage A Entgeltgruppe 14;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 14.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 994/12

Eingruppierung der ständigen Vertreterin des Schulleiters an einem staatlichen regionalen Förderzentrum in Thüringen

LAG Thüringen, Urteil vom 19.11.2014 - Aktenzeichen 4 Sa 74/13

DRsp Nr. 2017/3344

Eingruppierung der ständigen Vertreterin des Schulleiters an einem staatlichen regionalen Förderzentrum in Thüringen

Hat der öffentliche Arbeitgeber einer angestellten Lehrerin die Funktion einer stellvertretenden Schulleiterin endgültig und vorbehaltlos übertragen, so kann er sich nachträglich nicht mehr darauf berufen, dass bei der Arbeitnehmerin die - fiktiven - beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für dieses Amt nicht vorliegen.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 14.12.2012 - Az.: 8 Ca 994/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-L Anlage A Entgeltgruppe 14;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.