LAG Niedersachsen - Urteil vom 22.12.2004
5 Sa 1386/03
Normen:
BAT-VKA § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim - 1 Ca 383/02 E - 09.07.2003,

Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie

LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 1386/03

DRsp Nr. 2005/6305

Eingruppierung des Leiters einer Mülldeponie

1. Die technische Leitung einer Mülldeponie ist weder der einer großen Müllverbrennungsanlage noch der anderer technischer Betriebe vergleichbar.2. Auch wenn dem Deponieleiter auf der Deponie nur sechs Arbeitnehmer unterstellt sind, handelt es sich bei den anzuleitenden handwerklich tätigen Personen unter Einbeziehung des gesamten Spektrums der auf einer Deponie zu erfüllenden Aufgaben um eine "größere Gruppe" im Sinne des einschlägigen Tarifvertrages (BAT-VKA).

Normenkette:

BAT-VKA § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers.

Der 1957 geborene Kläger ist seit dem 01.04.1998 bei der Beklagten beschäftigt. Er ist ausgebildeter Kfz-Mechaniker, Stahlbetonbauer und Deponiewärter.

Ausweislich der Arbeitsplatzbeschreibung des beklagten Landkreises vom 21.06.2004 leitet der Kläger die Deponie "A..." (Stelle Nr. ...).

Dazu sind ihm u. a. folgende Tätigkeiten übertragen:

"3 Tätigkeiten - Stand bis einschließlich September 2003

3.1. ...

1.