Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin Leiterin einer öffentlichen Bücherei mit einem Buchbestand von mindestens 25.000 Bänden und durchschnittlich 100.000 Entleihungen im Jahr im Sinne der VergGr. IV a Fallgr. 6 a der Vergütungsgruppen für Angestellte im gehobenen Bibliotheksdienst des Teils 1 der Anlage 1 a zum
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