LAG Chemnitz - Urteil vom 21.01.2003
7 Sa 354/02
Normen:
BAT-O § 23 ; BGB § 242 ; SächsLehrerRL;
Vorinstanzen:
ArbG Zwickau - 7 (5) Ca 219/01 P - 12.03.2002,

Eingruppierung: Diplomingenieurökonom als Lehrer

LAG Chemnitz, Urteil vom 21.01.2003 - Aktenzeichen 7 Sa 354/02

DRsp Nr. 2003/12112

Eingruppierung: Diplomingenieurökonom als Lehrer

1. Zur Eingruppierung eines als Lehrer angestellten Diplomingenieurökonomen in Vergütungsgruppe IIa BAT-O.2. Aus der Zulassung zu einer Weiterbildung in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftspädagogik ergibt sich noch nicht der Bindungswille des öffentlichen Arbeitgebers, einen Hochschulabschluss anzuerkennen und eine bestimmte Vergütung in Form einer Eingruppierung zu versprechen.

Normenkette:

BAT-O § 23 ; BGB § 242 ; SächsLehrerRL;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin ab 01.08.1997 in die Vergütungsgruppe II a BAT-O einzugruppieren ist.

Die am ... geborene Klägerin ist seit dem 01.07.1982 bei dem Beklagten bzw. deren Rechtsvorgänger als Lehrerin, zuletzt am Beruflichen Schulzentrum ".." in ... beschäftigt.

Die Klägerin hat ein Hochschulstudium an der Ingenieurhochschule ... als Diplomingenieurökonom abgeschlossen. Diese Ausbildung wurde mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 04.08.2000 als Fachhochschulabschluss anerkannt.