BAG - Urteil vom 19.03.1986
4 AZR 642/84
Normen:
BAT § 22, Anlage 1a ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
BAGE 51, 282
AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975
PersV 1988, 362
Vorinstanzen:
I. ArbG Bonn - Urteil vom 13.12.1983 - 5 Ca 3638/82, vom - Vorinstanzaktenzeichen
II. LAG Köln - Urteil vom 31.10.1984 - 2 Sa 436/84, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter Sachbearbeiter in einer Bundesforschungsanstalt

BAG, Urteil vom 19.03.1986 - Aktenzeichen 4 AZR 642/84

DRsp Nr. 2007/24798

Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter Sachbearbeiter in einer Bundesforschungsanstalt

»1. Wird ein Angestellter im Bereiche der Raumordnung im Rahmen der Erstellung eines Atlasses sowohl mit vorbereitenden Sachbearbeiteraufgaben als auch mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung einzelner Kartenblätter beschäftigt, so liegen bei tatsächlicher Trennbarkeit dieser Aufgaben zwei Arbeitsvorgänge vor. Für Angestellte mit derartigen Aufgaben gelten die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. 2. Die tariflichen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT für den allgemeinen Verwaltungsdienst sind verfassungskonform und justitiabel. Sie verstoßen weder gegen das für Rechtsnormen geltende Bestimmtheitsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG noch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. 3. Für die Auslegung der Tätigkeitsmerkmale geltend folgende Grundsätze: