Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 02.12.2015 - Az.:
Der Antrag der Arbeitgeberin wird zurückgewiesen.
II.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung einer Betreuungsassistentin.
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