BAG - Urteil vom 26.09.1996
6 AZR 333/95
Normen:
2. BesÜV (vom 21. Juni 1991) Anlage 1 Besoldungsgruppe A 11; Richtlinien über die Eingruppierung der unter den Geltungsbereich des BAT-O-O fallenden Lehrkräfte (LehrerRL-O - in der im Land Berlin geltenden Fassung vom 24. Juni 1991 und 1. Januar 1992) VergGr. IV b, IV a; Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 1 I BAT-O-O) Nr. 3 a ; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer
BAGE 84, 195
BB 1996, 2696
NZA-RR 1997, 156
AuA 1997, 132
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.12.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 68 Ca 20738/92
LAG Berlin, vom 09.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 118/94

Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

BAG, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 6 AZR 333/95

DRsp Nr. 1997/81

Eingruppierung einer Erzieherin mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung

»1. Eine Erzieherin in der Tätigkeit einer Unterstufenlehrerin ist keine Lehrerin im Sinne der 2. BesÜV und hat daher keinen Anspruch auf Vergütung nach Besoldungsgruppe A 10/A 11 bzw. VergGr. IV b/IV a BAT-O (im Anschluß an BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). 2. Der Anspruch einer Erzieherin, vergütungsrechtlich als Lehrerin behandelt zu werden, läßt sich auch nicht auf Art. 37 Abs. 1 EV stützen. Nach dieser Bestimmung ist eine in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworbene Lehrbefähigung als Voraussetzung für eine Beschäftigung im Beitrittsgebiet anzuerkennen (BAGE 72, 283 = AP Nr. 1 zu Art. 37 Einigungsvertrag). Zur vergütungsrechtlichen Gleichbewertung der Tätigkeiten von Lehrern und Erziehern sind die Tarifvertragsparteien nach dieser Bestimmung jedoch nicht verpflichtet.«

Normenkette:

2. BesÜV (vom 21. Juni 1991) Anlage 1 Besoldungsgruppe A 11; Richtlinien über die Eingruppierung der unter den Geltungsbereich des BAT-O-O fallenden Lehrkräfte (LehrerRL-O - in der im Land Berlin geltenden Fassung vom 24. Juni 1991 und 1. Januar 1992) VergGr. IV b, IV a; Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 1 I BAT-O-O) Nr. 3 a ; Änderungs-TV Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ;

Tatbestand: