BAT §§ 22, 23 Lehrer; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O-O erfaßten Angestellten (TdL-Richtlinien - in der Fassung der Ersten Änderung vom 23. Januar 1992) Abschn. E VergGr. V c;
Fundstellen:
AP Nr. 15 zu § 11 BAT-O
BB 1997, 1800
NZA-RR 1997, 410
AuA 1997, 392
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, vom 09.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7197/93
II. Sächsisches Landesarbeitsgericht - Urteil vom 10. Januar 1995 - 5 Sa 287/94 ,
Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin
BAG, Urteil vom 21.11.1996 - Aktenzeichen 6 AZR 446/95
DRsp Nr. 1997/5048
Eingruppierung einer Freundschaftspionierleiterin
»Die Ausbildung zum Freundschaftspionierleiter ist eine der Ausbildung als Erzieher, Kindergärtnerin, Hortnerin oder Kinderdiakon entsprechende Ausbildung i. S.v. VergGr. V c Fallgruppe 1 der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O erfaßten Angestellten in der Fassung der Ersten Änderung vom 23. Januar 1992.«
Normenkette:
BAT §§ 22, 23 Lehrer; Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O-O erfaßten Angestellten (TdL-Richtlinien - in der Fassung der Ersten Änderung vom 23. Januar 1992) Abschn. E VergGr. V c;
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.