Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg -
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin, die seit dem Jahr 2006 als Gleichstellungsbeauftragte zu 100 % von der Arbeitsleistung freigestellt ist.
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