1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. September 2010 - 19 Sa 664/10 - aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
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