1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 24.04.2019 -
a) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als weiteres Arbeitsentgelt für den Zeitraum Juli 2017 bis September 2018 € 882,67 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.02.2018 zu zahlen.
b) Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin ab dem 01.10.2018 nach der Entgeltgruppe 10 Stufe 4 TVöD (VKA) zu vergüten.
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