Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin in dem Zeitraum vom 1.8.2001 bis zum 31.7.2002.
Die Klägerin ist auf der Grundlage eines Änderungsvertrages vom 17.2.1998 seit dem 1.8.1998 als Leiterin der Grundschule ... tätig. In diesem Änderungsvertrag haben die Parteien - nach vorangegangenem Schriftwechsel, wegen dessen Einzelheiten insb. auf Bl. 53-54 d. GA ergänzend Bezug genommen wird - u. a. vereinbart:
"§ 2
Die Eingruppierung erfolgt gemäß §
§3
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