Arbeitsgericht Göttingen v. 28.10.1994 - 3 Ca 323/93 -, vom - Vorinstanzaktenzeichen
LAG Niedersachsen v. 5.5.1997 -5 (2) Sa 2202/94-, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Eingruppierung einer Lehrkraft - Gleichbehandlung
BAG, Urteil vom 30.09.1998 - Aktenzeichen 4 AZR 547/97
DRsp Nr. 1999/3377
Eingruppierung einer Lehrkraft - Gleichbehandlung
»1. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es nicht, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen und Lehrkräfte ohne diese Befähigung verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag).2. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält kein Gebot zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in verschiedenen Ordnungs- oder Regelungsbereichen; ein Eingruppierungserlaß eines Bundeslandes für angestellte Lehrkräfte und der BAT betreffen verschiedene Ordnungsbereiche (Bestätigung der Rechtsprechung des Zehnten Senats, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - AP Nr. 149 zu § 242BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).«