LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.11.2009
6 Sa 155/09 E
Normen:
AVR DW-EKD § 12 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 20.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 65/08

Eingruppierung einer Lehrkraft an kirchlicher Krankenpflegeschule

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 155/09 E

DRsp Nr. 2010/12108

Eingruppierung einer Lehrkraft an kirchlicher Krankenpflegeschule

Die Übertragung der Tätigkeit als Lehrer und Klassenleiter (einer Krankenpflegeschule) begründet keine Leitungsaufgaben im Sinne der EG 12 Anlage 1 AVR DW-EKD.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 20.02.2009 - 11 Ca 65/08 E - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AVR DW-EKD § 12 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die korrekte Eingruppierung des Klägers.

Der Kläger ist seit 01.02.2000 bei der Beklagten, die eine Krankenpflegeschule betreibt, bzw. deren Rechtsvorgängerin als Lehrkraft für die Ausbildung von Krankenpflegeschülern beschäftigt. Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nach dem Arbeitsvertrag vom 01.02.2002. Auf das Arbeitsverhältnis finden weiterhin die Arbeitsvertragsrichtlinien des (AVR.DW-EKD) Anwendung.