Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 20.02.2009 - 11 Ca 65/08 E - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die korrekte Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist seit 01.02.2000 bei der Beklagten, die eine Krankenpflegeschule betreibt, bzw. deren Rechtsvorgängerin als Lehrkraft für die Ausbildung von Krankenpflegeschülern beschäftigt. Die Rechtsbeziehungen der Parteien bestimmen sich nach dem Arbeitsvertrag vom 01.02.2002. Auf das Arbeitsverhältnis finden weiterhin die Arbeitsvertragsrichtlinien des (AVR.DW-EKD) Anwendung.
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