1. Der Einspruch der Klägerin gegen das Versäumnisurteil vom 04.09.2018 wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die 1978 geborene Klägerin ist bei dem beklagten Land - nach vorausgegangener Ausbildung - seit 1998 und nach im Jahre 2004 erfolgreich absolvierter Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin seit 2009, an der Hochschule C-Stadt, zuletzt als Sachbearbeiterin mit der Funktion "Innenrevisorin, AGU-Management- und Benchmarkingbeauftragte" beschäftigt.
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