LAG Hamm - Urteil vom 10.08.2022
3 Sa 1592/21
Normen:
TVöD/VKA Entgeltgruppe 7;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 26.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1326/20

Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

LAG Hamm, Urteil vom 10.08.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 1592/21

DRsp Nr. 2023/234

Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

Eine Schulsekretärin in einem Berufskolleg ist nicht in Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA einzugruppieren, da sie keine selbständigen Leistungen erbringt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 26.11.2021, 5 Ca 1326/20 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD/VKA Entgeltgruppe 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.