1. Auf die Revision der Beklagten wird das Teil-Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 25. September 2012 - 5 Sa 258/11 - teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 18. August 2011 -
3. Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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