1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 4 Sa 66/09 - wird zurückgewiesen.
2. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 4. Mai 2010 - 4 Sa 66/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom
3. September 2009 -
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
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