BAG - Urteil vom 17.08.1994
4 AZR 623/93
Normen:
BAT §§ 22, 23 ; BGB §§ 133, 157, 242 ; Beamtenverhältnis nicht erfüllen" vom 16. Juli 1974 Nr. 4.2;
Fundstellen:
NZA 1995, 483
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 19.05.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 999/92
ArbG Köln, vom 27.05.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 160/91

Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

BAG, Urteil vom 17.08.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 623/93

DRsp Nr. 1995/791

Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

»1. Haben die Arbeitsvertragsparteien den sog. Nichterfüllererlaß zum Inhalt des Arbeitsvertrages gemacht, in dem sowohl die Ausgangsvergütungsgruppe als auch nach 15-jähriger Dienstzeit ein Bewährungsaufstieg in die höhere Vergütungsgruppe vorgesehen ist, so gehört auch der Bewährungsaufstieg zum Inhalt des Arbeitsvertrages, selbst wenn die Ausgangsvergütungsgruppe zu hoch festgesetzt worden ist. 2. Ein Arbeitgeber handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er einen ausländischen Lehrer mehr als 15 Jahre beschäftigt und sich nach Ablauf der Bewährungszeit darauf beruft, daß er ihn bei der Einstellung wegen Fehlens subjektiver Ausbildungsvoraussetzungen zu hoch eingruppiert habe und deswegen ein Bewährungsaufstieg nicht in Betracht komme.«

Normenkette:

BAT §§ 22, 23 ; BGB §§ 133, 157, 242 ; Beamtenverhältnis nicht erfüllen" vom 16. Juli 1974 Nr. 4.2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im wesentlichen darüber, ob der Kläger Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. I b BAT aufgrund Bewährungsaufstiegs aus der VergGr. II a BAT hat.