Der Kläger steht seit 1978 in den Diensten des beklagten Landes und wird als Angestellter beim Amtsgericht S beschäftigt. Seit 1. Januar 1987 ist er Verwalter einer Geschäftsstelle für Zivilsachen. Die Parteien haben die Anwendung des Bundes-Angestelltentarifvertrags (
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