1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 2009 - 15 Sa 1358/08 E - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die zutreffende Vergütung des Klägers und in diesem Zusammenhang in der Revisionsinstanz noch darüber, ob die Vergü- tungsregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken nach § 41 Nr. 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 (TV-L) auf den Kläger, der als Klinischer Chemiker bei dem beklagten Land beschäftigt ist, anzuwenden sind.
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