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Die Beteiligten streiten um die Eingruppierung eines Mitarbeiters des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber, der insgesamt ca. 270 Mitarbeiter beschäftigt, führte auf dem Gelände der Firma S5xxxxxxx in H5xxx-Kabel Dienstleistungen für dieses Unternehmen aus. Die Firma S5xxxxxxx stellt auf dem Gelände in H5xxx-Kabel Papier her und beschäftigt an diesem Standort ca. 1000 Mitarbeiter.
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