Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. August 2009 -
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers in die Entgeltgruppe Ä 3 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte in Einrichtungen der Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken (TV-Ärzte/VBGK).
Die Beklagte ist Mitglied in der Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken (VBGK) und betreibt ua. die Medizinische Klinik III (Pneumologie, Allergologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin) in B.
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