BAG - Urteil vom 22.03.2000
4 AZR 118/99
Normen:
BAT 1975 §§ 22, 23 ; Anlage 1 a zum BAT/BL Teil I - Allgemeiner Teil - VergGr. I Fallgr. 1 b;
Fundstellen:
MDR 2000, 1254
NZA 2001, 282
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 03.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9497/97
LAG Köln, vom 10.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1131/98

Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

BAG, Urteil vom 22.03.2000 - Aktenzeichen 4 AZR 118/99

DRsp Nr. 2000/8437

Eingruppierung eines Referatsleiters beim Bundessprachenamt

»Unterstellung im Sinne der Vergütungsordnung zum BAT bedeutet, daß der Angestellte gegenüber dem Unterstellten nicht nur eine Aufsichts-, sondern auch eine dienstlich-organisatorische Weisungsbefugnis auszuüben hat. Letztere erfordert grundsätzlich die Beschäftigung von Vorgesetztem und unterstelltem Angestellten in derselben Organisationseinheit (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats zu Unterstellungsanforderungen).«

Normenkette:

BAT 1975 §§ 22, 23 ; Anlage 1 a zum BAT/BL Teil I - Allgemeiner Teil - VergGr. I Fallgr. 1 b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers als Referatsleiter im Bundessprachenamt.