LAG Chemnitz - Urteil vom 06.11.2023
2 Sa 457/21
Normen:
TVÜ-?VKA § 29b Abs. 1 S. 1, 2;
Fundstellen:
öAT 2024, 62
Vorinstanzen:
ArbG Zwickau, vom 12.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 110/21

Eingruppierung eines Sachbearbeiters nach Änderung der Tätigkeit durch Überleitung des Arbeitsverhältnisses

LAG Chemnitz, Urteil vom 06.11.2023 - Aktenzeichen 2 Sa 457/21

DRsp Nr. 2024/1144

Eingruppierung eines Sachbearbeiters nach Änderung der Tätigkeit durch Überleitung des Arbeitsverhältnisses

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 12.08.2021 - Az. 6 Ca 110/21 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-​VKA § 29b Abs. 1 S. 1, 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin nach behaupteter Änderung der Tätigkeit nach dem 01.01.2017.

1. 2. 3. 1. 2.