1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau vom 12.08.2021 - Az.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin nach behaupteter Änderung der Tätigkeit nach dem 01.01.2017.
1. 2. 3. 1. 2.
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